CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism

 

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein neues Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Mit der EU‑Verordnung 2023/956 schafft die EU einen einheitlichen Rahmen, um CO₂‑intensive Importwaren künftig denselben CO₂‑Kosten zu unterwerfen wie vergleichbare Produkte aus der EU. Damit soll verhindert werden, dass Produktion in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards verlagert wird (Carbon Leakage).

CBAM trat am 01. Oktober 2023 in einer Übergangsphase in Kraft und wurde ab 01. Januar 2026 vollständig wirksam.

Warum führt die EU CBAM ein?

Die EU verfolgt mit CBAM mehrere Ziele:

  • Schutz europäischer Unternehmen, die bereits strenge Klimaschutzauflagen erfüllen
  • Ausgleich der CO₂‑Kosten zwischen EU‑Produzenten und Importeuren, um fairen Wettbewerb sicherzustellen
  • Vermeidung von Carbon Leakage, also der Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Drittländer
  • Anreiz für Drittstaaten, eigene CO₂‑Bepreisungsmechanismen einzuführen
  • Transparenz in globalen Lieferketten, da Importeure Emissionen umfassend nachweisen müssen

Das Ziel ist, es soll ab 2035 preislich keinen Unterschied mehr machen, ob ein Produkt in der EU oder in einem Drittland hergestellt wurde.

Welche Waren sind betroffen?

CBAM gilt aktuell für diese sechs besonders CO₂‑intensiven Produktgruppen (weitere sind in Prüfung):

  • Zement
  • Strom
  • Düngemittel
  • Wasserstoff
  • Eisen und (Edel-)Stahl
  • Aluminium

Da auch die Produktion von Verbindungselementen diesen Sektoren zugeordnet wird, fallen unsere Produkte in den CBAM‑Anwendungsbereich.

Was beinhaltet CBAM im Detail?

Für Importeure ergeben sich komplexe Anforderungen:

  • Erfassung und Dokumentation direkter und indirekter Emissionen (einschließlich Vorprodukte).
  • Betrachtung jeder Produktionsstätte und aller Prozessschritte vom Vormaterial bis zum fertigen Produkt.
  • Meldung aller Emissionsdaten in Tonnen CO₂.
  • Meldepflicht monatlich nach Quartalsende (final voraussichtlich in kürzeren Intervallen).
  • Import ist ab 2026 nur noch für zugelassene CBAM‑Anmelder möglich.
  • Emissionen aus dem Transportweg sind aktuell noch nicht relevant, sollen aber perspektivisch – insbesondere in der Seefracht – einbezogen werden.
  • Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen, die deutlich oberhalb der Zertifikatspreise liegen.

Was bedeutet das ab 01.01.2026?

Unternehmen, die CBAM‑pflichtige Ware importieren, müssen:

  • prüfen, ob ihre Produkte unter CBAM fallen
  • sicherstellen, dass alle CO₂‑Daten ihrer Lieferanten vorliegen
  • interne Dokumentations‑ und Meldeprozesse einrichten
  • jährliche Berichte zu Importmengen und Emissionsdaten einreichen.

Was bedeutet CBAM für Sie als Kundin oder Kunde von WASI?

Für Sie ändert sich nichts.

WASI übernimmt als verantwortungsvoller Importeur:

  • die vollständige Erfüllung aller gesetzlichen CBAM‑Pflichten
  • die korrekte Erhebung und Dokumentation aller Emissionsdaten
  • die fristgerechte Meldung an die EU‑Behörden
  • die Sicherstellung der Compliance für unsere gesamte Lieferkette.

Sie beziehen Ihre Ware weiterhin wie gewohnt über uns.

Bitte beachten Sie:

Im Zuge der CBAM‑Umsetzung sind Preiserhöhungen unvermeidbar.